Bei Sterbefällen: Sollten Sie einen Angehörigen haben, der schwer krank ist oder im Sterben liegt, dürfen Sie sich gern an uns wenden. Es ist uns ein Anliegen, unsere Gemeindeglieder in dieser schweren Lebensphase nicht allein zu lassen, sondern sie auch seitens der Gemeinde zu begleiten und mit ihnen zu beten.
Oft fällt es dabei den Betroffenen schwer loszulassen, denn Abschied nehmen müssen tut weh. Aber wir dürfen im Glauben von der Gewissheit leben, dass unser Herr uns nicht loslässt und uns selbst da begegnet und hält, wo es für uns keine Begegnung und kein Halten mehr gibt. Möge Ihnen da weiterhelfen, was Paulus schreibt (Römer 8, 38-39): "Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges noch eine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn."
Ist jemand verstorben, so wenden Sie sich bitte zunächst an das Bestattungsunternehmen Vießmann (Tel.: 09261 3913). Es ist von der politischen Gemeinde mit der Betreuung der Friedhöfe beauftragt und legt den Bestattungstermin fest. Das Bestattungsunternehmen wird sich dann mit dem Pfarramt in Verbindung setzen.
Wir bieten Ihnen zum Abschiednehmen eine Aussegnung an, sei es im Haus des Verstorbenen, im Altenheim oder im Krankenhaus.
Wenn der Bestattungstermin feststeht, bitten wir Sie, sich zu einem Vorbereitungsgespräch für den Gottesdienst mit dem Pfarramt in Verbindung zu setzen. Über Folgendes könnten Sie sich zu Hause schon einmal Gedanken machen: Lebenslauf des/der Verstorbenen sowie Bibelwort und Lieder zum Gottesdienst.
Näheres dazu finden Sie auch in unserem Evangelischen Gesangbuch (ab S. 1427).
Es ist bei uns üblich, dass ein Sterbefall im nächsten Sonntagsgottesdienst abgekündigt und für die/den Verstorbene/n gebetet wird. An der Auferstehungsfeier an Ostern um 07:00 Uhr auf dem Friedhof Küps sowie am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr) in unserer St. Jakobikirche wird der Verstorbenen des zurückliegenden Jahres gedacht. Dazu erhalten die nächsten Angehörigen eine gesonderte Einladung.